Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 1853 vom 18.11.2020 (Klausel 18) müssen Minderjährige unter 14 Jahren mit den Dokumenten ihrer Eltern (Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte) im Hotel einchecken. Wenn die Begleitpersonen keine Erziehungsberechtigten sind, müssen sie die notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (einer von ihnen) und die Geburtsurkunde der Minderjährigen vorlegen. Minderjährige ab 14 Jahren müssen, sofern kein gesetzlicher Vertreter neben ihnen ist, mit ihrem Ausweis und einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten (einer von ihnen) im Hotel einchecken.
Ein ausländischer Staatsbürger muss sich am Aufenthaltsort registrieren: An der Adresse des Hotels oder einer anderen Organisation, die Hoteldienstleistungen anbietet. Um das Ankunftsbenachrichtigungsformular auszufüllen, legt ein ausländischer Staatsbürger der empfangenden Partei einen gültigen Personalausweis und eine Migrationskarte vor (außer in Fällen, in denen ein ausländischer Staatsbürger gemäß einem internationalen Abkommen mit der Russischen Föderation von der Verpflichtung zum Ausfüllen einer Migrationskarte entbunden ist) und (oder) eine Aufenthaltserlaubnis oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (für einen ausländischen Staatsbürger mit dauerhaftem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Russischen Föderation). Im Falle der Ankunft eines ausländischen Staatsbürgers an einem neuen Aufenthaltsort sind sein gültiger Personalausweis und seine Einwanderungskarte sowie ein Nachweis über die Check-in-Informationen des früheren Hotels in der Russischen Föderation vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass das Hotel für Migrationsdienste möglicherweise eine Gebühr erhebt, die vor Ort bezahlt werden muss. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel.